Neue gesetzliche Regelungen für Spendenbescheinigungen
Bei Zuwendungen bis zu 200 Euro pro Jahr ist jetzt die Ausstellung einer gesonderten Spendenbescheinigung nicht mehr erforderlich. Das Finanzamt verlangt in diesen Fällen lediglich den Einzahlungsbeleg sowie einen sogenannten „Vereinfachten Zuwendungsnachweis“. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem hier
als pdf hinterlegten Dokument.
Sie erleichtern unsere administrative Arbeit sehr und ersparen dem Freundeskreis nicht zuletzt Ausgaben, die sinnvoller der Schule zugute kämen, wenn Sie für Ihre Zuwendungen dieses vereinfachte Verfahren beachten. Wir bedanken uns dafür bereits jetzt recht herzlich.
Sweatshirtjacken
Sweatshirtjackenverkauf jeden 1. Montag im Monat in der 1. großen Pause in der Eingangshalle.
Stand: November 2009